Fragen

Welche Bestattungsmöglichkeiten gibt es?

Am Anfang stellt sich die Entscheidung für eine klassische Erdbestattung im Sarg oder eine Feuerbestattung als Urne. Diese Entscheidung treffen Sie als Angehöriger eines Verstorbenen oder schon zu Lebzeiten für sich selber und haben Ihren Wusch gegenüber der Familie und Freunden geäußert oder sogar in einer Vorsorge dokumentiert. Ebenso wird die Entscheidung durch Ihre Konfession oder durch ortsübliche Gebräuche sicherlich beeinflusst.

Erdbestattung

Für die Erdbestattung mit Sarg gibt es z.B. auf den Friedhöfen in Brühl das Wahlgrab – auch Famliengrab genannt, da es teils über mehrere Generationen in Familienbesitz ist – und das Reihengrab. Jedes Wahlgrab, ein- oder zweistellig, darf nach Satzung der Stadt Brühl mit einer Sargbestattung sowie außerdem bis zu acht Urnen belegt werden. Ein Nacherwerb ist über Generationen möglich. Das Reihengrab befindet sich auf einem gesonderten Feld und wird einmalig belegt, nach Ablauf der Ruhefrist ist kein Nacherwerb möglich.
Auf einzelnen Friedhöfen gibt es noch sogenannte Sondergrabfelder, die eine individuelle Gestaltung der Grabstelle ermöglichen, wie z.B. die Errichtung eines Mausoleums.

Feuerbestattung

Viele Kulturen der Welt pflegen die Feuerbestattung. Bei uns setzt sich diese Bestattungsform immer mehr durch und ist seit längerem von den christlichen Kirchen anerkannt. Bei der Feuerbestattung wird der Sarg mit dem Verstorbenen eingeäschert und die Aschereste in eine Urne gefüllt. Diese Urne kann dann wie ein Sarg beigesetzt werden. Dafür stehen, wie für die Erdbestattung, Urnenwahlgräber für eine Belegung mit bis zu vier Urnen zur Verfügung sowie Urnenreihengräber. Zusätzlich gibt es auf dem Südfriedhof Brühl Baumgräber und Urnengemeinschaftsgräber. Die Auswahl an Urnen ist groß, diese können auch nach individuellen Wünschen gefertigt werden.

Anonyme bzw. pflegefreie Grabstätten

Aufgrund eines Dialogs zwischen Kirchen und der Kommune ist die Form der Rasenbestattung in Form des reinen Wiesengrabes geändert worden. Die Stadt Brühl bietet nunmehr pflegefreie Sarg- und Urnengräber an bei denen eine Standardplatte aus Grauwacke auf der Grabstelle verlegt wird. Diese ist im Erwerbpreis inbegriffen. Der Erwerber der Grabstätte hat die Möglichkeit diese Platte beschriften zu lassen (beispielsweise durch Bronzebuchstaben oder schlichte, eingeschlagene Schrift) oder auch durch eine höherwertige Platte gleicher Ausmaße zu ersetzen.
Diese Stellen sind grundsätzlich Reihengräber und nur für einfache Belegung vorgesehen.

Waldbestattung

Die Waldbestattung an einem Baum in Friedwald oder Ruheforst ist eine Form der Feuerbestattung und wird in den letzten Jahren vermehrt erfragt. Die Asche des Verstorbenen wird in einer speziellen biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. Die Wälder, die für Waldfriedhöfe genutzt werden, sind naturbelassen und sollen es auch bleiben. Daher ist es auch nicht gestattet Blumengestecke, Kränze, Kerzen oder ähnliches an der Grabstelle zu hinterlegen. Eine namentliche Kennzeichnung der Grabstelle ist möglich, sogar das Aufstellen von Gedenksteinen ist in einigen Wäldern möglich. Die Ruhezeiten auf Waldfriedhöfen ist deutlich länger als auf “normalen” Friedhöfen und betragen hier in der Regel 99 Jahre. Natürlich kann vorher eine Trauerfeier am Wohnort abgehalten werden.

Weitere Informationen zu Waldfriedhöfen finden Sie exemplarisch für den Ruheforst in Hümmmel bei Blankenheim und für den Friedwald in Iversheim bei Bad Münstereifel.

Seebestattung

Auch bei der Seebestattung wird der Verstorbene zunächst eingeäschert. Die Urnen sind wegen der dringend erforderlichen Umweltverträglichkeit aus einem speziellen Material, meist bestehen
sie aus Salzkristallith und lösen sich im Wasser innerhalb weniger Stunden komplett auf.
Das Versenken der Urne wird vom Kapitän vorgenommen und findet außerhalb der Dreimeilenzone statt. Angehörige können an den Trauerfeierlichkeiten an Bord teilnehmen. In jedem Fall erhalten Sie einen Logbuchauszug und eine Seegebietskarte mit der genauen Position der Beisetzung.
Bei der Seebestattung muß eine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen.

Nähere Informationen finden Sie z.B. auf der Webseite der Reederei Ludwig in Strande (Ostsee).

Diamantbestattung

Bei der Diamantbestattung soll ein synthetischer Diamant als Erinnerungsdiamant aus der Asche des Verstorbenen hergestellt werden. Diese Dienstleistung ist in Deutschland rechtlich nicht möglich, kann aber über Anbieter in der Schweiz oder Holland in Anspruch genommen werden. Wir stehen diesem Verfahren aus verschiedenen Gründen kritisch gegenüber. Falls Sie dennoch im Vorfeld über diese Möglichkeit nachgedacht haben, beraten wir Sie gerne über Vor- und Nachteile dieser Methode.

Hier zu diesem Thema zwei Artikel aus DIE WELT, 2004 und aus KARRIERE SPIEGEL, 2011

Die Asche verstreuen oder kann man die Urne auch mit nach Hause nehmen?

Das Verstreuen von Asche ist in Deutschland auf ausgewiesenen Friedhöfen möglich, die Mitnahme der Asche nach Hause ist nicht erlaubt. Es gilt die Bestattungspflicht auf dem Friedhof
In der Schweiz sind direkt sogenannte Naturbestattungen durch Verstreuen der Asche auf Bergen, in Flüssen oder in der Luft innerhalb ihres Territoriums möglich.

Muss ein Verstorbener sofort überführt werden und in welchem Zeitrahmen muss seine Beisetzung stattfinden?

Für Nordrhein-Westfalen schreibt der Gesetzgeber für einen Zeitraum von 36 Stunden nach dem Tod die Überführung eines Verstorbenen in „geeignete Räumlichkeiten“ vor; als diese gelten Friedhöfe, Krankenhäuser sowie Bestattungsinstitute – falls entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind.

Was kostet eine Beerdigung?

Die Kosten variieren je nach Bestattungsart und Ausführung. Sie setzen sich aus Leistungen des Bestatters, Fremdleistungen und den Friedhofs/Beerdigungsgebühren zusammen.

Unsere Eigenleistungen setzen sich z.B. aus der Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zu unserem Bestattungsunternehmen sowie zum Friedhof oder Krematorium, dem gewählten Sarg- oder Urnenmodel, dem Ankleiden und der Einsargung des Verstorbenen, seiner Aufbewahrung und Kühlung, der Gestaltung der Trauerfeier und dem Erstellen von Trauerdrucken zusammen sowie aus der Übernahme der Formalitäten und Abmeldungen, falls Sie Behördengänge und Abmeldungen nicht eigenständig erledigen wollen.

Fremdleistungen entstehen z.B. über die Leichenschau, den Totenschein, die Sterbeurkunde(n), gegebenenfalls ein Krematorium, durch Traueranzeigen, Blumenschmuck, einen Trauerredner, Orgelspiel oder einen Musiker oder einen anschließenden Kaffeetisch.

Friedhofsgebühren sind in der Gebührenordnung der jeweiligen Kommune festgelegt und setzen sich aus den Beisetzungsgebühren, den Grabnutzungsgebühren und einer eventuellen Nutzung der kommunalen Trauerhalle zusammen. Bei der Wahl eines Ruheforstes oder einer Seebestattung gelten die Gebühren des jeweiligen Anbieters.

In einem Gespräch mit uns beraten wir Sie in allen Fragen und Sie bekommen alle Auskünfte, die Sie brauchen. Wir möchten es gerne ermöglichen, dass die Bestattung so erfolgt, wie es der Verstorbene selbst oder seine Nächsten es sich wünschen und beschlossen haben.
Ein Beratungsgespräch in unserem Haus sowie ein Kostenvoranschlag sind selbstverständlich kostenlos.

Senden Sie uns eine Nachricht mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie uns einfach an: